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GoBD & Aufbewahrung

Rechnungskorrektur (Storno & Gutschrift)

Definition

Eine finalisierte Rechnung darf nach den GoBD nicht mehr verändert werden. Eine Korrektur erfolgt deshalb über einen Storno und eine neue Rechnung (Korrektur- bzw. Gutschriftsbeleg) — niemals durch Überschreiben des Originals.

Sobald eine Rechnung festgeschrieben (finalisiert) ist, gilt die Unveränderbarkeit der GoBD: Sie darf nicht mehr still bearbeitet werden. Ein Tippfehler im Betrag wird also nicht einfach „ausgebessert".

Der korrekte Weg ist die Stornierung der fehlerhaften Rechnung und die Ausstellung einer neuen, korrigierten Rechnung — beides bleibt erhalten und nachvollziehbar. Damit dabei nichts durcheinandergerät, müssen die Nummernkreise fortlaufend und lückenlos bleiben.

Zenray erzwingt genau das: Änderungen an finalisierten Rechnungen werden blockiert, Korrekturen laufen über Storno und Gutschrift, der Verlauf bleibt im Audit-Trail lückenlos. Mehr in den Funktionen zur E-Rechnung.

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