Die GoBD sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Sie verlangen unter anderem Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung — und vor allem Unveränderbarkeit: Ein einmal festgeschriebener Beleg darf nicht mehr spurlos geändert werden.
Praktisch heißt das: jede Änderung muss protokolliert sein (Audit-Trail), Belege müssen revisionssicher aufbewahrt und für eine Betriebsprüfung maschinell auswertbar bereitgestellt werden (siehe Aufbewahrungsfrist). Korrekturen an finalisierten Rechnungen laufen über Storno und Gutschrift, nicht über stilles Überschreiben.
Zenray setzt das mit einem GoBD-Archiv auf Basis einer kryptografischen Hash-Kette um — Manipulationen sind sofort erkennbar. Mehr dazu in den Funktionen.