Zum Inhalt springen
Cockpit für Unternehmensgruppen —99 € im 1. Jahr

GoBD & Aufbewahrung

Aufbewahrungsfrist

Definition

Die Aufbewahrungsfrist legt fest, wie lange steuerrelevante Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Für Buchungsbelege und Rechnungen gilt seit der Reform 2024 eine Frist von acht Jahren (zuvor zehn).

Nach § 147 AO müssen Unternehmen ihre Unterlagen mehrere Jahre aufheben. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Frist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt; Bilanzen und Inventare bleiben bei zehn, Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Beispiel: Eine Rechnung aus 2026 ist bis zum 31.12.2034 aufzubewahren. Während dieser Zeit muss sie unveränderbar und auffindbar bleiben — der Grund, warum ein GoBD-Archiv über Jahre mitwächst und nichts daraus gelöscht werden darf.

Zenray setzt die Aufbewahrung über ein Soft-Delete-Prinzip um: nichts verschwindet still, alles bleibt prüfbar (siehe GoBD). Mehr in den Funktionen.

Zurück zum Glossar

Von der Definition zur Praxis.

Sieh dir an, wie Zenray das an deinem eigenen Firmen-Setup umsetzt — in 30 Minuten.

30 Tage kostenlos testen ohne Kreditkarte, Live-Demo ansehen oder Termin vereinbaren — du wählst im nächsten Schritt. Unverbindlich, jederzeit exportierbar.

Jetzt starten