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Belegfreigabe

Vier-Augen-Prinzip

Definition

Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Kontrollregel: Eine zweite Person prüft und bestätigt einen Vorgang, bevor er wirksam wird. Bei Rechnungen heißt das — nicht dieselbe Person erfasst und gibt frei.

Das Vier-Augen-Prinzip senkt das Risiko von Fehlern und Missbrauch, indem es Vorgänge auf zwei Personen verteilt. In der Rechnungsverarbeitung trennt es das Erfassen vom Freigeben — ab etwa zehn Mitarbeitenden ist das üblich und wird von Prüfern häufig erwartet.

Technisch ist es die einfachste Form der Belegfreigabe: eine Stufe, zwei Personen. Kommen weitere Stufen nach Betrag, Abteilung oder Gesellschaft hinzu, entsteht daraus eine mehrstufige Freigabe.

Zenray erzwingt ein sauberes Vier-Augen-Prinzip schon im kleinsten Tarif und erweitert es bei Bedarf zu regelbasierten, mehrstufigen Ketten mit Eskalation. Details auf Rechnungsfreigabe.

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